Bundesinnenminister Schäuble: Das THW ist nicht mehr wegzudenken
Berlin, 6. März 2009 -- Der Bundesrat hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zum "Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes" zugestimmt. Damit sei der Weg frei für eine neue, solide und moderne rechtliche Basis des Bevölkerungsschutzes in Deutschland, teilte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble heute vor der Bundespressekonferenz in Berlin mit. Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Gesetzes ging Schäuble zudem auf die Strategie für einen modernen Bevölkerungsschutz ein.
"Das THW leistet praktische Hilfe und hat sich als Botschafter Deutschlands hohes Ansehen erworben", sagte der Bundesinnenminister vor der Bundespressekonferenz. Bezüglich der Bedeutung des THW für die deutsche Bevölkerungsschutzarchitektur betonte Schäuble die Funktion des THW als zweite Rückfallebene in allen Schadenslagen. So auch beim Ausfall kritischer Infrastrukturen. "Das THW ist nicht mehr wegzudenken. Es stellt keine Konkurrenz zur Feuerwehr dar, die vielleicht in der Vergangenheit existierende Konkurrenz gibt es nicht mehr."
Die wachsende Gefahr zum Beispiel durch terroristische Anschläge, Klimawandel und Pandemien sowie die stärkere Abhängigkeit von Infrastrukturen machen laut Schäuble ein noch stärkeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen notwendig, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Das Gesetz, das am 1. April 2009 in Kraft treten soll, schaffe dafür die rechtlichen Voraussetzungen, indem es unter anderem folgende Regelungen treffe:
- Die Länder können die Ressourcen des Bundes für den Zivilschutz auch für Ihren Katastrophenschutz nutzen.
- Auf Antrag des betroffenen Landes besteht die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen des Bundes in Katastrophenlagen.
- Die Länderübergreifende Krisenmanagement-Übungsserie LÜKEX sowie Ausbildung und Fortbildung sind geregelt.
Schäuble wies auf die große Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich des Katastrophenschutzes hin und auf die Notwendigkeit, die Bevölkerung staatlicherseits durch eine offene Kommunikation über den Umgang mit Risiken auf mögliche Schadenseintritte vorzubereiten.
Links zum Thema:
â–º Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Quelle:
â–º THW Landesverband Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht am:
06.03.2009 - 11:21
von Sascha Bömken
Letzte Aktualisierung
10.03.2009 - 11:41