Fachgruppe Infrastruktur

Wenn am Einsatzort Gefahr durch Elektrizität, Wasser oder Gas besteht oder nach einem Schadensfall Haus- oder Gebäudeinstallationen schnell provisorisch instand gesetzt werden müssen, kommt die Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) zum Einsatz. Sie arbeitet eng mit den Bergungsgruppen zusammen, sichert deren Arbeiten vor Gefahren durch Strom oder Wasser und organisiert die Energieversorgung an der Einsatzstelle. Darüber hinaus kann sie Elektro-, Wasser- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Schutz- oder Bereitstellungsräumen einrichten.

Die Ausstattung der Fachgruppe Infrastruktur ermöglicht es, mit Leitungsdimensionen zu arbeiten, wie sie ab dem Übergabepunkt der Versorgungsunternehmen zu Gebäuden und darin vorkommen. Höhere Anforderungen in Netzen, Fernleitungen etc.  werden von den Fachgruppen Elektroversorgung, Trinkwasserversorgung und Wasserschaden/Pumpen abgedeckt. Die Geräteausstattung kann vollständig abgesetzt, getragen und weitgehend autark eingesetzt werden. Sie umfasst ein breites Spektrum an Werkzeugen und Geräten für handwerkliche Arbeiten an Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen sowie in beschränktem Umfang für Gasanlagen und zur Bekämpfung kleiner Ölschäden.

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Aufgabe gemäß Stärke-und Ausstattungsnachweis:

Die Fachgruppe Infrastruktur:

  • Erkundet im Rahmen ihrer Aufgaben Schadengebiete, stellt Schäden fest, informiert und berät Einheitsführer/Einsatzleiter auf dem Gebiet der Infrastruktur.
  • Sichert im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik:
    • Elektroleitungen, durch Prüfen und Freischalten der Leitungen
    • Gasleitungen, durch Prüfen und Absperren
    • Wasserleitungen, durch Prüfen und Absperren der Wasserleitungen
    • Abwasserleitungen, durch Prüfen, Absperren und Ableiten bzw. Abpumpen von Abwasser
    • Ölschäden kleineren Umfanges im Rahmen ihrer vorhandenen Ausstattung
  • Grenzt im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik Störungen ein und beseitigt diese:
    • an Elektroleitungen und Elektroverbrauchseinrichtungen
    • an Gasverteilungs- und Verbrauchseinrichtungen
    • an Wasserverteilungs-, Förder- und Verbrauchseinrichtungen
    • an Abwasser- und Heizungssystemen
  • Trägt zur behelfsmäßigen Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Einrichtungen und Anlagen bei:
    • richtet Elektro-, Wasser-, Heizungs- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Betreuungsstellen, Bereitstellungsräumen und öffentlichen Einrichtungen ein
    • versorgt Einrichtungen und Einheiten des THW und Dritter mit Strom aus mobilen Stromerzeugern der 2. BGr und errichtet Unterverteilsysteme zusammen mit der FGr E
    • stellt Anschlüsse an vorhandenen Elektroversorgungseinrichtungen her
    • errichtet und betreibt temporäre Flüssiggasanlagen (z. B. zum Kochen und Heizen)
    • verlegt und montiert Hausanschlussleitungen
    • wirkt ggf. beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit
  • Unterstützt technisch und personell Ver- und Entsorgungsunternehmen.

Personalstärke:

- / 3 / 9 = 12
1 Gruppenführer_in, 2 Truppführer_in, 9 Fachhelfer_innen

Zusatzfunktionen:

  • Atemschutzgeräteträger_in/CBRN-Helfer_in
  • Sanitätshelfer_in
  • Kraftfahrer_in CE
  • Sprechfunker_in
  • PE/PVC-Schweißer_in
  • THW-Schweißer_in
  • Brennschneider_in

Charakteristisches Gerät:

  • Werkstattausstattung Haus-installation, Gas, Wasser, Abwasser
  • Werkstattausstattung Elektro installation
  • Verschlussausstattung Rohrleitungen
  • Pumpenausstattung, Schmutzwasser
  • Energieverteilersatz
  • Mess- und Prüfgeräteausstattung Elektro
  • Schweißgerät, elektrisch
  • Schweiß- und Brennschneidegerät, autogen
  • Löt-Ausstattung
  • Trennschleifer
  • Stromerzeuger 8 kVA, 230 V, tragbar
  • Werkzeugsätze
  • Leuchtensätze

Fahrzeug:

Mannschaftslastwagen, 3 t Nutzlast, Doppelkabine, Pritsche/Plane, 1+6 Plätze, geländefähig

Mannschaftslastwagen, 1,2 t Nutzlast, Kasten, 1+6 Plätze, Werkstatteinrichtung

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Quelle: THW Anfordererbroschüre und StAN